Duldung von Umbaumaßnahmen im Mietshaus
Gericht
Amtsgericht München
Art der Entscheidung
Urteil
Datum
12. 07. 2006
Aktenzeichen
172 C 41295/04
Leitsatz des Gerichts
1.
Umbaumaßnahmen sind, soweit sie nicht schikanös sind, auch bei erheblicher Lärmbelästigung hinzunehmen. Daraus resultierende körperliche Beschwerden, wie zum Beispiel Kopfschmerzen, lösen keinen Schmerzensgeldanspruch aus
2.