Ausgleich für zu duldende Beeinträchtigung durch Laubfall
Gericht
OLG Karlsruhe
Art der Entscheidung
Berufungsurteil
Datum
09. 03. 1983
Aktenzeichen
6 U 150/82
Leitsatz des Gerichts
Den Fall von Laub, Nadeln, Blütenstaub und Zapfen auf ein Grundstück muss der Eigentümer, wenn er ortsüblich ist, auch bei wesentlichem Umfang hinnehmen. Der