Gaius-Redaktion

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BayObLG, Beschluss über weitere Beschwerde vom 1. Oktober 1998, 2Z BR 144/98
aktuelle Urteile

BayObLG, Beschluss über weitere Beschwerde vom 1. Oktober 1998, 2Z BR 144/98

Balkon als teilungserklärungsbedingtes Sondereigentum Gericht BayObLG Art der Entscheidung Beschluss über weitere Beschwerde Datum 01. 10. 1998 Aktenzeichen 2Z BR 144/98 Leitsatz des Gerichts Wird in der Teilungserklärung bei der Beschreibung eines Sondereigentums auch der Balkon aufgezählt, so verstößt dies unbeschadet des Umstands, dass das Balkongeländer oder die Balkonbrüstung
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AG Bautzen, Urteil vom 17. April 1997, 1 C 0178-97
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AG Bautzen, Urteil vom 17. April 1997, 1 C 0178-97

Zahlungspflicht trotz Nutzungsverhinderung in Sportstudio-AGB Gericht AG Bautzen Art der Entscheidung Urteil Datum 17. 04. 1997 Aktenzeichen 1 C 0178-97 Leitsatz des Gerichts Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fitness-Studios enthaltene Klausel, wonach bei Anmeldung nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen (z. B. Schwangerschaft, Urlaub, berufliche Verhinderung) nicht aus dem Vertrag entbinden,
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OLG München, Beschluss vom 19. Februar 1999, 12 UF 1545/98
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OLG München, Beschluss vom 19. Februar 1999, 12 UF 1545/98

Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs als vermögenswerter Vorteil Gericht OLG München Art der Entscheidung Beschluss Datum 19. 02. 1999 Aktenzeichen 12 UF 1545/98 Leitsatz des Gerichts Unterhaltsrechtliches Einkommen ist als vermögenswerter Vorteil auch die Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs. Der vermögenswerte Vorteil ist dabei aber nicht mit dem Gehaltsbestandteil der PKW-Nutzung identisch, sondern
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OVG Saarlouis, Beschluss über Beschwerde vom 10. April 1989, 1 W 7/89
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OVG Saarlouis, Beschluss über Beschwerde vom 10. April 1989, 1 W 7/89

Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen beabsichtigte Dienstpostenvergabe Gericht OVG Saarlouis Art der Entscheidung Beschluss über Beschwerde Datum 10. 04. 1989 Aktenzeichen 1 W 7/89 Leitsatz des Gerichts Es besteht in aller Regel kein Grund, gegen die erst beabsichtigte Vergabe eines – auch höherwertigen – Dienstpostens, mit der eine Beförderungsentscheidung nicht verbunden ist,
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VGH München, Berufungsurteil vom 18. Dezember 1990, 8 B 87.03780
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VGH München, Berufungsurteil vom 18. Dezember 1990, 8 B 87.03780

Abwehransprüche gegen Lichtimmissionen gemeindlicher Straßenleuchten Gericht VGH München Art der Entscheidung Berufungsurteil Datum 18. 12. 1990 Aktenzeichen 8 B 87.03780 Leitsatz des Gerichts 1. Auf Abwehransprüche gegen Lichtimmissionen gemeindlicher Straßenleuchten ist § 22 I 1 BImSchG nicht unmittelbar anwendbar. 2. Zu möglichen Anhaltswerten für die Zumutbarkeit derartiger Lichtimmissionen. Tatbestand Auszüge
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OVG Lüneburg, Berufungsurteil vom 13. September 1993, 12 L 68/90
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OVG Lüneburg, Berufungsurteil vom 13. September 1993, 12 L 68/90

Abwehranspruch gegen Lichtimmissionen einer Straßenlaterne Gericht OVG Lüneburg Art der Entscheidung Berufungsurteil Datum 13. 09. 1993 Aktenzeichen 12 L 68/90 Leitsatz des Gerichts Ist der schutzwürdige Außenwohnbereich eines Grundstücks in unzumutbarer Weise von Lichtimmissionen einer Straßenlaterne betroffen, so kann der Grundstückseigentümer von dem Betreiber der Straßenbeleuchtung eine Abschirmeinrichtung verlangen,
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KG, Beschluss über weitere Beschwerde vom 13. Juli 1987, 24 W 1752/87
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KG, Beschluss über weitere Beschwerde vom 13. Juli 1987, 24 W 1752/87

Gärtnerische Gestaltung von Sondernutzungsflächen Gericht KG Art der Entscheidung Beschluss über weitere Beschwerde Datum 13. 07. 1987 Aktenzeichen 24 W 1752/87 Leitsatz des Gerichts Auch das Recht zur gärtnerischen Gestaltung einer Sondernutzungsfläche gibt dem Wohnungseigentümer regelmäßig nicht die Befugnis, dort einen stark wachsenden Baum zu pflanzen. Tatbestand Auszüge aus
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OLG Köln, Berufungsurteil vom 13. November 1998, 20 U 66/98
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OLG Köln, Berufungsurteil vom 13. November 1998, 20 U 66/98

Einseitiger „Radikalbeschnitt“ einer Grenzhecke im Schadensersatzrecht Gericht OLG Köln Art der Entscheidung Berufungsurteil Datum 13. 11. 1998 Aktenzeichen 20 U 66/98 Leitsatz des Gerichts Dem Eigentümer steht wegen Beschädigung seiner Hecke kein nach den Grundsätzen der Naturalrestitution (§249 BGB) bemessener Schadensersatzanspruch zu, wenn die Wiederherstellung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand
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