Wer als Mieter mehr mindert als zulässig, riskiert sein Mietverhältnis.
Hier erfahren Sie, wie ein Irrtum bei der Minderung rechtlich behandelt wird.
Entschuldbarer Rechtsirrtum
Ist der Mieter zur Minderung berechtigt, trifft ihn kein Verschulden, wenn er sich in einem entschuldbaren Rechtsirrtum befindet und deshalb zu viel mindert. Dies bedeutet, dass