Wer einem Käufer eine Wohnung für 54.000 Euro unterschiebt, obwohl sie in Wahrheit marode und nur halb so viel wert ist, handelt sittenwidrig. Zumal dann, wenn es sich bei dem Verkäufer um ein im Immobiliengewerbe tätiges Unternehmen handelt, bei dem in der Regel davon auszugehen ist, dass es den