Wer sofort zum Rechtsanwalt rennt, bliebt auf den Anwaltsgebühren sitzen
Gericht
AG München
Art der Entscheidung
Urteil
Datum
29. 07. 2011
Aktenzeichen
244 C 5430/11
Tenor
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 226,34 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 05.