Videoüberwachung öffentlicher und nachbarlicher Flächen
Gericht
BGH
Art der Entscheidung
Revisionsurteil
Datum
25. 04. 1995
Aktenzeichen
VI ZR 272/94
Leitsatz des Gerichts
1. Die Herstellung von Bildnissen einer Person, insb. die Filmaufzeichnung mittels einer Videokamera, kann auch in der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen, etwa auf einem öffentlichen Weg, einen unzulässigen