(Pressemeldung) Auch eigene Bäume darf man nicht schneiden, wie man will
Die meisten Gemeinden haben Baumschutzverordnungen erlassen, die es verbieten, Bäume und Sträucher ab einer bestimmten Größe zurückzuschneiden oder zu fällen. Das Entfernen von Wurzeln oder von Ästen und ganzen Sträuchern ist dadurch sehr eingeschränkt worden. Rechtsanwalt Michael Schweizer vom Ratgeberportal Mein-Nachbarrecht.de weist darauf hin, dass zwar die Möglichkeit bestehe, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Diese Genehmigungen werden in der Praxis aber nur selten erteilt. Der Tipp der Rechtsexperten der Kanzlei Prof. Schweizer: Informieren Sie sich unbedingt vorher bei Ihrer Gemeinde über die gültige Rechtslage und greifen Sie erst dann zur Säge.
http://mein-nachbarrecht.de / 16.4.2012