(Pressemeldung) Bei vereinzelten Glättestellen besteht keine Streupflicht für den Grundstückeigentümer

Urteil zur Räumpflicht im Winter
Urteil zur Räumpflicht im Winter

Stürzt ein Passant und will er daraufhin einen Schadensersatzanspruch gerichtlich durchsetzen, dann muss er darlegen und beweisen können, dass trotz allgemeiner Glätte nicht rechtzeitig geräumt wurde. Sind jedoch im Bereich eines Grundstücks nur vereinzelte Glättestellen ohne erkennbare Anhaltspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr vorhanden, ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht von einer allgemeinen Glättebildung auszugehen, die eine Streupflicht begründen könnte.

Darauf machen die Anwälte des juristischen Ratgeberportals Mein-Nachbarrecht.de (http://mein-nachbarrecht.de) aufmerksam.

Urteil zur Räumpflicht im WinterDie Experten für Nachbarrecht und Nachbarschaftsrecht betonen in diesem Zusammenhang, dass im Winter eine Streupflicht eben nur bei so genannter allgemeiner Glättebildung besteht.

Denn Fußgänger können nicht erwarten, dass im Winter stets überall umfassend geräumt ist. Insbesondere besteht die Räum- und Streupflicht nicht uneingeschränkt, sondern steht unter dem Vorbehalt des Zumutbaren.

Selbst wenn im Laufe des Tages Glätte auftritt ist dem Streupflichtigen ein angemessener Zeitraum zuzubilligen, um die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Glätte zu treffen. Maßgeblich ist im jeweiligen Einzelfall die Art und Wichtigkeit des Verkehrswegs ebenso wie seine Gefährlichkeit.

Das BGH-Revisionsurteil vom 12. Juni 2012 trägt das Aktenzeichen VI ZR 138/11.

Das vollständige Urteil ist in der Urteilsdatenbank von Mein-Nachbarrecht.de nachzulesen: http://mein-nachbarrecht.de/urteilsdatenbank/378-urteil-bgh-vi-zr-13811

 

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Mein-Nachbarrecht.de / 8.8.2012

 

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Der Gartenteichbesitzer muss mit hohen Schadensersatzforderungen rechnen, wenn er diese verletzt. Und dem Opfer muss unter Umständen Schmerzensgeld bezahlt werden. Bei schweren Unfällen wird in der Regel ein Strafverfahren gegen den Grundstückseigentümer eingeleitet. Deswegen empfiehlt es sich, den Teich zumindest so abzusichern, dass Dritte nicht einfach Zutritt haben. Das Grundstück oder der Teich sollten daher richtig eingezäunt sein. Auch ein auf oder knapp unter der Wasseroberfläche angebrachtes Gitter hilft Leben retten.