FAQ: Verhalten beim Umzug gegenüber den Nachbarn
Beim Umzug haben meist nur die wenigsten Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, welches Verhalten gegenüber den Nachbarn am angemessensten ist. Allerdings existiert aufgrund von Lärmbelästigung oder auch aufgrund von kurzweilig zugestellten Zufahrtswegen zahlreiches Streitpotenzial zwischen den Wohnparteien, welches mit Einhaltung einiger Verhaltensregeln vermieden werden kann.
Nicht mehr lange und der Umzug steht an? Wahrscheinlich laufen bereits die ersten Planungsarbeiten und die Umzugsfirma ist auch schon bestellt. Dass ein Umzug generell mit viel Aufwand und Stress verbunden ist, lässt sich nicht bestreiten. Zum Teil können nur die Wochenenden aus beruflichen Gründen zum Entrümpeln und zum Packen der Kisten aufgewendet werden. Um den Umzug auch zeitlich zu schaffen, werden nicht selten zehn oder mehr Stunden an den freien Samstagen und Sonntagen aufgewendet. Allerdings finden die Nachbarn dabei nur selten Beachtung oder viele Bewohner sind sich unsicher, wie sie sich beim Umzug verhalten sollten, um Streitigkeiten zu vermeiden. Mehrfach gestellte Fragen zu dem Thema werden in der folgenden kurzen FAQ-Sammlung erläutert.
1. Sollte ein Umzug bei den Nachbarn angemeldet werden?
Insbesondere dann, wenn der Umziehende in einem Mehrparteienhaus mit zahlreichen Mietern wohnt, ist eine vorherige Anmeldung zu empfehlen. Sicherlich würde das Klopfen an jeder Tür einen enormen Zeitaufwand bedeuten, zumal eventuell nicht alle Bewohner bekannt sind. Dies kann dahingehend vereinfacht werden, indem Hinweisblätter zum Umzug in die Briefkästen der anderen Bewohner gelegt werden. So sind alle Parteien frühzeitig informiert. Eventuell ist zu empfehlen, die direkten Nachbarn persönlich in Kenntnis zu setzen. Rechtlich sind Bewohner allerdings nicht zur Informationstätigkeit verpflichtet.
2. Welche Uhrzeiten sind für den Umzug angebracht?
Wie eingangs bereits erwähnt, kann der Job die Umzugsplanung auf ein recht kleines Fenster eingrenzen, wodurch nicht selten die Wochenenden dafür geopfert werden. Meist geraten die Umziehenden recht schnell in Zeitdruck, weil die neuen Mieter der Wohnung regelrecht schon vor der Tür stehen. Um die Nachbarn allerdings nicht unnötig zu verärgern, sollten von acht Uhr morgens bis acht Uhr abends nicht laufend gebohrt oder geschleppt werden. Besser ist es, einen Zeitplan zu erstellen, der folgende Aspekte berücksichtigt:
• Leise Arbeiten wie Kartons packen zu frühen und späten Stunden
• Ruhezeiten, insb. an Sonn- und Feiertagen einhalten (in der Regel 13 bis 15 Uhr sowie 22 bis 7 Uhr)
• Bei schwierigen Nachbarn um Erlaubnis bzw. Verständnis bitten
3. Wie kann bei schwierigen Nachbarn bezüglich der durch den Umzug entstehende Lautstärke um Verständnis gebeten werden?
Zentral dürfte hierbei der Zeitpunkt des Gesprächs sein. Das bedeutet, dass in keinem Fall nach dem Umzug um Verständnis gebeten werden sollte. Dann sind die Nachbarn in nicht seltenen Fällen verärgert und fühlen sich durch eine verspätete Unterredung eventuell sogar noch provoziert. Demnach sollte das Gespräch vor der Durchführung des Umzugs stattfinden. Sollte ein Nachbar überdies hinaus keinerlei Verständnis zeigen, könnten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
• Ein zweites Gespräch wird nach ein paar Tagen gesucht, in der Hoffnung auf ein positiveres Ergebnis.
• Rücksprache mit der Verwaltung / Vermieter des Hauses.
• Das Unverständnis wird akzeptiert und die Lautstärke bestmöglich verringert.
4. Ist es angemessen, Nachbarn für den Umzug um Hilfe zu fragen?
Selbstverständlich können Nachbarn für den Umzug um Hilfe gefragt werden. Wichtig ist lediglich, sich im Nachgang gebührend dafür zu bedanken. Dies kann beispielsweise durch eine Einladung in die neue Wohnung erfolgen oder aber in Form eines Abschieds aus der alten Wohnung. Allerdings sollte das Verhältnis zum jeweiligen Nachbar recht gut sein, schließlich sind laut einer Studie über die Hälfte der Mieter von ihren Nachbarn zumindest gelegentlich genervt.
Sollte sich der Nachbar dennoch als hilfsbereiter Mensch erweisen, sind zwei Aspekte zu hinterfragen:
• Besitzt der Nachbar eine Haftpflichtversicherung, falls beispielsweise eine Vase oder ein anderer Gegenstand zu Bruch geht?
• Ist der Nachbar damit einverstanden, dass der Umziehende nicht bei Unfällen haftet, sollte beispielsweise ein schwerer Gegenstand auf den Fuß fallen?
5. Wie lange darf der Umzugsmüll vor der Wohnung oder dem Haus liegen bleiben?
Grundsätzlich gilt, dass die Nachbarn so kurzweilig wie möglich durch Umzugsmüll belästigt werden. Im Besonderen wenn nach vielen Jahren ein Umzug ansteht, häuft sich zumeist eine große Anzahl an Müll an. Allerdings existieren zahlreiche Dienstleistungsfirmen, die unterschiedliche Leistungen in Bezug auf einen Umzug anbieten. Je nach Umfang des Umzugsmülls sowie der finanziellen Möglichkeiten sollten solche Firmen auch in Anspruch genommen werden. Es lassen sich in jeder Stadt, so beispielsweise in Berlin, Container für jede Abfallart bei der Kati GmbH & Co KG finden. Hier können verschiedenste Größen gebucht und Anlieferung- bzw. Abholtermin genau terminiert werden.
In den meisten Fällen ist zudem die Sperrmüll-Abholung bei den jeweiligen städtischen Entsorgungsunternehmen anzufordern. Mittlerweile kann dies meist ohne Probleme übers Internet erfolgen. Allerdings sollte dies spätestens einen Monat vor Umzug erledigt sein. Wichtig zu beachten ist, dass regelmäßig erst am Abend zuvor der Sperrmüll draußen an die Straße gestellt werden darf. Grund ist unter anderem die Sicherung der Fuß- und Straßenwege.
6. Wie gelingt ein guter Start mit den neuen Nachbarn?
Ist der Umzug aus der alten Wohnung in Bezug zur ehemaligen Nachbarschaft weitestgehend sorgenfrei abgelaufen, steht einem Start in die neue Wohnung im Grunde nichts im Wege. Doch gibt es einige Verhaltenstipps, die einen positiven Beginn mit den neuen Nachbarn ermöglichen können:
(1) Sich bei den neuen Nachbarn noch beim Einzug kurz persönlich vorstellen.
(2) Nach dem fertigen Einrichten die neuen Nachbarn zum Kaffee einladen.
(3) Nachbarschaftshilfe anbieten.
(4) Konfliktsituationen sachlich und ruhig bereden.
FOTOS: Mein-Nachbarrecht.de; ABBILDUNG: Statista