Haftungsrisiko Schrottauto: Bei Besitzerwechsel immer schriftliche Vereinbarung treffen

Bei Auto-Besitzerwechsel immer schriftliche Vereinbarung treffen
Bei Auto-Besitzerwechsel immer schriftliche Vereinbarung treffen

Eine Reparatur lohnt sich nicht mehr, das alte Auto soll weg – am besten ohne zusätzliche Kosten. Ganz einfach, denkt sich mancher Besitzer: Warum den Wagen nicht einfach zum Ausschlachten verschenken? Doch ohne klare schriftliche Regelung kann das teuer werden. Stellt der Beschenkte das Fahrzeug anschließend einfach irgendwo ab, droht dem früheren Besitzer eine Anzeige wegen umweltgefährdender Abfallentsorgung.

Das geht aus einem Hinweis der R+V Versicherung hervor.


Bei Auto-Besitzerwechsel immer schriftliche Vereinbarung treffenDas Problem besteht darin, dass sich im Schrottauto meist noch Schadstoffe wie Motoröl und Bremsflüssigkeit befinden.

Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung erläutert: “Wer den Wagen einem Bastler überlässt, muss daher sicher sein, dass dieser das Auto auch wirklich ordnungsgemäß entsorgt”. Sein Rat an Wagenbesitzer: Der Beschenkte sollte unterschreiben, dass er das Auto fachgerecht verwertet und alle Kosten trägt. Wer den neuen Besitzer nicht kennt, sollte sich zudem den Ausweis des Interessenten zeigen lassen.

Am besten wenden sich Eigentümer von Altautos gleich an einen anerkannten Fachbetrieb, empfiehlt das R+V-Infocenter. Diese übernehmen den Altwagen in der Regel kostenlos oder bezahlen sogar Geld dafür.

Wichtige Tipps für Altauto-Besitzer

– Besitzer sollten sich von dem zertifizierten Autoverwerter einen Verwertungsnachweis geben lassen.

– Wichtig ist, den Wagen bei der Zulassungsstelle abzumelden. Dazu sollte der Halter den Verwertungsnachweis, die abgeschraubten Kennzeichen sowie den Fahrzeugschein und -brief mitnehmen.

– Der Eigentümer kann auch die “Mitteilung über den Wechsel des Fahrzeughalters” der Zulassungsstelle vom neuen Besitzer unterschreiben lassen. Am besten auch die Ausweiskopie des neuen Besitzers mit an die Zulassungsstelle schicken.

QUELLE: na presseportal (ots) / R+V-Infocenter