Mini-Rückforderung gegen Abfallentsorger: Mülltonnennutzer scheitert vor Gericht
Ein Berliner Grundstückseigentümer und Mülltonnennutzer ist mit einer Rückforderungsklage gegen sein Abfallentsorgungsunternehmen gescheitert.
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg wies seine Klage über 1,16 Euro kostenpflichtig zurück. (Urteil vom 25. September 2012, 24 C 215/11)
Der Kläger hatte die Erhöhung seines Normaltarifes für die Tarifperiode 2011/2012 in Höhe von 0,29 Euro pro Quartal beanstandet und Rückzahlung der Erhöhungsdifferenz für ein Jahr verlangt. Die Erhöhung sei unbillig, weil dadurch die Aufstellung der neuen entgeltfreien Wertstofftonnen „Orange Box“ quersubventioniert werde. Die mit Einführung dieser Wertstofftonnen bezweckten Umweltschutzziele würden nicht erreicht. Ferner würde die gleichzeitige Reduzierung der sogenannten Komforttarife durch die Erhöhung des Normaltarifes unzulässig mitfinanziert.
Das Amtsgericht ist diesen Argumenten nicht gefolgt. Der Gebührengesetzgeber habe seinen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum bei Neufassung des Tarifes nicht überschritten. Dieser Spielraum erlaube es, neben dem Ziel der Kostendeckung in begrenztem Rahmen einer Verhaltenssteuerung anzustreben. Letztlich müsse sich der Kläger auf politische Wege verweisen lassen, wenn er die umweltpolitischen Ziele des Abfallwirtschaftskonzepts der Senatsverwaltung nicht teile.
QUELLE: Berliner Zivilgerichte (Pressemitteilung)