Anbau von Giftpflanzen

Anbau von Giftpflanzen

Anton Pingelig und Zacharias Habrecht wohnen seit einem viertel Jahrhundert nebeneinander. Eigentlich kommen die Familien gut miteinander aus. Nur bei Haus und Hof betreffende Rechtsfragen haben die beiden stets völlig unterschiedliche Auffassungen. Im Verlaufe der Jahre hat sich ein regelrechter Ehrgeiz herausgebildet, dem anderen gegenüber im Recht zu sein. Zum Glück gibt es die Experten von Mein-Nachbarrecht.de, die hier die tatsächliche Rechtslage erklären.

 

Worum geht es?

Zacharias liebt zwar die Natur. Er hat aber keinerlei Verständnis, dass sein Nachbar sich eine giftige Eibe gekauft und an die Grenze gepflanzt hat. „Giftpflanzen dürfen nicht an die Gartengrenze gesetzt werden“ meint Zacharias. Anton sieht das ganz anderes. Auf seinem Grundstück darf er alles pflanzen..“

Wer liegt richtig?

Ein generelles Giftpflanzenverbot gibt es nicht. Ob ein Beseitigungsanspruch nach § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht, hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab, wie etwa dem Alter der Kinder in der Nachbarschaft. Die Eibe muss aber auf jeden Fall den in den Nachbarrechtsgesetzen vorgeschriebenen Mindestabstand einhalten. Dieser beträgt in der Regel mindestens 2 Meter. Wird der Grenzabstand unterschritten, muss rechtzeitig auf Beseitigung geklagt werden. In den meisten Bundesländern haben Anpflanzungen bereits nach fünf Jahren Bestandsschutz. Keinesfalls ist dagegen ein Überhang giftiger Äste auf das eigene Grundstück zu dulden. Entfernt der Nachbar nach Aufforderung den beeinträchtigenden Überhang nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist, darf man selbst die Äste bis zur Gartengrenze zurückschneiden. Wer ein Grundstück kauft, auf dem eine geschützte Eibe steht, kann nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen (Az.: 5 K 268/07) eine Ausnahmegenehmigung zum Fällen verlangen, wenn er Kleinkinder hat.

 

Zacharias freut sich: Er hat im Gartencenter zwanzig Säcke Planzenerde zum Schnäppchenpreis erworben. Da er die Beete erst im nächsten Monat anlegen will, hat er die Säcke vorerst direkt am Gartenzaun gestapelt. Anton findet das selbstverständlich nicht hinnehmbar: „Wie sieht das denn aus? Diese hässlichen Säcke darfst du auch gar nicht direkt an meinen Zaun legen.“ Zacharias kontert: „Mir doch egal, auf meinem Grund und Boden kann ich abladen, was ich will. Ob du das ästhetisch findest, muss mich nicht kümmern.“