Autowäsche auf dem Grundstück
Anton Pingelig und Zacharias Habrecht wohnen seit einem viertel Jahrhundert nebeneinander. Eigentlich kommen die Familien gut miteinander aus. Nur bei Haus und Hof betreffende Rechtsfragen haben die beiden stets völlig unterschiedliche Auffassungen. Im Verlaufe der Jahre hat sich ein regelrechter Ehrgeiz herausgebildet, dem anderen gegenüber im Recht zu sein. Zum Glück gibt es die Experten von Mein-Nachbarrecht.de, die hier die tatsächliche Rechtslage erklären.
Worum geht es?
Anton nickt zufrieden, sein Auto strahlt sauber in der Sonne. Und Geld gespart hat er durch seinen Fleiß auch noch. Zacharias sieht seinen Nachbarn und muss ihn natürlich wieder belehren. „Du weißt schon, dass du dich mit dem privaten Autowaschen strafbar machst, oder?“ Anton hat allerdings eine passende Erwiderung parat: „Nö, da ich keinen Reiniger und nur klares Wasser verwende, besteht überhaupt keine Gefahr für das Grundwasser.“
Wer liegt richtig?
In Wasserschutzgebieten sollte grundsätzlich auf das Autowaschen verzichtet werden. Auch sonst darf das Waschwasser keinem Versickerungsschacht zufließen und die Wäsche ist nur unter Einschränkungen erlaubt. Beispielsweise muss laut einem Merkblatt des Landratsamts Starnberg das Fahrzeug mit klarem Wasser und mechanischen Hilfsmitteln ohne Zusatz von chemischen Reinigungsmitteln geschrubbt werden. Eine Motorwäsche ist ebenso untersagt, wie die Benutzung eines Heißwasserhochdruckreinigers. Bevor also auf dem eigenen Grundstück gewaschen wird, sollte man sich bei der Gemeinde erkundigen, was erlaubt ist und was nicht.