Schwarzer Qualm aus dem Schornsteig

Schwarzer Qualm aus dem Schornsteig

Anton Pingelig und Zacharias Habrecht wohnen seit einem viertel Jahrhundert nebeneinander. Eigentlich kommen die Familien gut miteinander aus. Nur bei Haus und Hof betreffende Rechtsfragen haben die beiden stets völlig unterschiedliche Auffassungen. Im Verlaufe der Jahre hat sich ein regelrechter Ehrgeiz herausgebildet, dem anderen gegenüber im Recht zu sein. Zum Glück gibt es die Experten von Mein-Nachbarrecht.de, die hier die tatsächliche Rechtslage erklären.

 

Worum geht es?

Zacharias ist stinkig drauf. Seine Lüftungsanlage bläst ihm gerade wieder den Gestank ins Haus, der aus dem Schornstein des Nachbarn von gegenüber hinüber weht. „Der verbrennt wohl wieder uraltes Holz oder sonst was im Ofen!“, tobt er. Anton kann den Ärger verstehen, hat aber natürlich eine andere Meinung: „Wenn die Heizungsanlage vom Schornsteinfeger ordnungsgemäß abgenommen ist, kann man verbrennen, was man will.“

Wer liegt richtig?

Zacharias hat Recht. Es ist in der so genannten „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ (1.BImSchV) genau geregelt, welche Brennstoffe in einem Kaminofen oder in Kachelöfen zulässig sind. Verbrannt werde darf nur Naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts oder Holzpellets, sowie Braun- und Steinkohle.

 

Zacharias ist stinkig drauf. Seine Lüftungsanlage bläst ihm gerade wieder den Gestank ins Haus, der aus dem Schornstein des Nachbarn von gegenüber hinüber weht. „Der verbrennt wohl wieder uraltes Holz oder sonst was im Ofen!“, tobt er. Anton kann den Ärger verstehen, hat aber natürlich eine andere Meinung: „Wenn die Heizungsanlage vom Schornsteinfeger ordnungsgemäß abgenommen ist, kann man verbrennen, was man will.“