Wohnwagen im Garten
Anton Pingelig und Zacharias Habrecht wohnen seit einem viertel Jahrhundert nebeneinander. Eigentlich kommen die Familien gut miteinander aus. Nur bei Haus und Hof betreffende Rechtsfragen haben die beiden stets völlig unterschiedliche Auffassungen. Im Verlaufe der Jahre hat sich ein regelrechter Ehrgeiz herausgebildet, dem anderen gegenüber im Recht zu sein. Zum Glück gibt es die Experten von Mein-Nachbarrecht.de, die hier die tatsächliche Rechtslage erklären.
Worum geht es?
„Jetzt ist aber wirklich genug!“ moniert Zacharias. „Jetzt stehen schon zwei alte vergammelte Wohnwagen auf dem Eckgrundstück vorne“. Auf dem Weg zum Bäcker muss er dort öfters vorbei und die abgestellten Wagen sind ihm schon lange ein Dorn im Auge. „Das ist doch sicher verboten – vielleicht aus Brandschutz- oder Umweltgründen.“, verkündet er. „Irrtum, mein Lieber!“, kontert Anton, „auf seinem eigenen Grundstück kann er abstellen was er will, solange man niemanden gefährdet. Und diese Anhänger tun das ja wohl nicht.“
Wer liegt richtig?
Grundsätzlich darf ein Wohnwagen auf dem Privatgrundstück abgestellt werden. Allein die damit verbundene optische Beeinträchtigung reicht in aller Regel nicht aus, um sich erfolgreich zivilrechtlich dagegen durchzusetzen. Wer einen Wohnwagen abstellt, muss aber eine Reihe öffentlichrechtlicher Vorschriften beachten. Deshalb sollten sich Zacharias bei der unteren Bauaufsichtsbehörde erkundigen. In größeren Gemeinden ist dies die Gemeinde selbst, in kleineren Gemeinden das Landratsamt oder die Kreisbehörde. Der Wohnwagen muss einen Stellplatz haben. Ein Stellplatz ist eine zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehene Fläche auf Privatgrund. Einzelheiten sind meist in den Stellplatzverordnungen der jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. So kann etwa sogar eine Brandschutzmauer vorgeschrieben sein. Je nach den Umständen des Einzelfalles kann die Behörde sogar annehmen, dass von dem Wohnwagen eine gebäudeähnliche Wirkung ausgeht. Dies kann dann bedeuten, dass mit dem Wohnwagen Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen. Hält der Caravanliebhaber diese Vorschriften nicht ein, muss er den Wohnwagen womöglich wieder entfernen und ihn gebührenpflichtig auf einem Parkplatz überwintern. Übrigens muss der Eigentümer im Prinzip seinen Wohnwagen regelmäßig wieder in Betrieb nehmen. Er kann den Caravan also mit Saisonkennzeichen ausstatten oder ihn vorübergehend stilllegen. Wird der Wohnwagen ganz stillgelegt kann das Ordnungsamt einschreiten.