Zaun in bunten Farben

Zaun in bunten Farben

Anton Pingelig und Zacharias Habrecht wohnen seit einem viertel Jahrhundert nebeneinander. Eigentlich kommen die Familien gut miteinander aus. Nur bei Haus und Hof betreffende Rechtsfragen haben die beiden stets völlig unterschiedliche Auffassungen. Im Verlaufe der Jahre hat sich ein regelrechter Ehrgeiz herausgebildet, dem anderen gegenüber im Recht zu sein. Zum Glück gibt es die Experten von Mein-Nachbarrecht.de, die hier die tatsächliche Rechtslage erklären.

 

Worum geht es?

Anton kehrt von seinem regelmäßigen Spaziergang durch das Wohngebiet zurück und hat Empörendes zu berichten. „Stell dir vor, die neuen Bewohner in der Runkelstraße 14 haben ihren Zaun in Regenbogenfarben angemalt. Das sieht ja aus wie in einer Hippie-Kommune!“ Zacharias findet das zwar auch nicht schön, macht Anton aber keine Hoffnung, gegen dieses farbenfrohe Ärgernis erfolgreich vorzugehen. „Da es bei uns keine konkreten Vorschriften zur Farbgestaltung der Grundstückseinfriedungen gibt, handelt es sich um ein rein ästhetisches Problem, und dies ist nicht justiziabel. Gehe einfach beim nächsten Mal woanders lang.“

Wer liegt richtig?

Über Geschmack lässt sich nicht streiten. Wird lediglich das ästhetische Empfinden gestört, hat man grundsätzlich keine Ansprüche gegen den Nachbarn. Insbesondere liegt keine beeinträchtigende Immission vor. Bietet ein Grundstück einen das ästhetische Empfinden des Nachbarn verletzenden Anblick so ist dies nicht ohne weiteres als „ähnliche von einem ändern Grundstück ausgehende Einwirkung“ im Sinne des § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anzusehen, urteilte der Bundesgerichtshof (Az.: V ZR 169/65).


Deshalb kann der Eigentümer eines Gartens regelmäßig frei entscheiden, wie er seinen Zaun zur Straße hin gestaltet. Aber: An die baurechtlichen Vorgaben muss er sich ungeachtet dessen schon halten, wie auch beispielsweise an Regelungen in einer Gemeindesatzung oder dem Bebauungsplan.

 

 

Zacharias freut sich: Er hat im Gartencenter zwanzig Säcke Planzenerde zum Schnäppchenpreis erworben. Da er die Beete erst im nächsten Monat anlegen will, hat er die Säcke vorerst direkt am Gartenzaun gestapelt. Anton findet das selbstverständlich nicht hinnehmbar: „Wie sieht das denn aus? Diese hässlichen Säcke darfst du auch gar nicht direkt an meinen Zaun legen.“ Zacharias kontert: „Mir doch egal, auf meinem Grund und Boden kann ich abladen, was ich will. Ob du das ästhetisch findest, muss mich nicht kümmern.“