(Pressemeldung) Bei schlechten öffentlichen Straßen gibt es nicht immer eine Entschädigung

(c) mein-nachbarrecht.de: Alter und gefährlicher Fußgängerweg
(c) mein-nachbarrecht.de: Alter und gefährlicher Fußgängerweg

Auf schlechten Wegen und Straßen lauert eine mögliche Stolperfalle nicht nur um jede Ecke, sondern kann jederzeit und unerwartet auftreten. Doch wer zahlt, wenn trotz großer Vorsicht auf öffentlichen Straßen ein Sturz unausweichlich wurde?

Grundsätzlich hat die Kommune eine Verkehrssicherungspflicht und dafür zu sorgen, dass ihr Straßennetz gefahrlos genutzt werden kann. Eine Einschränkung gilt jedoch bei Unebenheiten. Diese müssen vom Verkehrsteilnehmer beachtet werden. Wege am Waldrand oder eine Allee können etwa durch Baumwurzeln holprig und rissig werden.

Eine Entschädigung kann aber etwa dann fällig werden, wenn vor Gefahrenstellen nicht gewarnt wurde. Das kann etwas durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung erfolgt sein. Große und tiefe Schlaglöcher (z.B. 20 cm tief, 50 cm breit) oder Spurrillen (ca. 7 cm tief) müssen jedoch behoben werden. Nur wenn das nicht der Fall ist, kommt die Gemeinde beispielsweise für einen Achsenbruch am Auto auf. Fußgänger auf der anderen Seite gehen leer aus, wenn schon von Weitem ein Hindernis erkennbar war oder wenn sie wussten, dass die Bodenplatte lose war.

Darauf machen die Anwälte des juristischen Ratgeberportals Mein-Nachbarrecht.de (http://mein-nachbarrecht.de) aufmerksam.

(c) mein-nachbarrecht.de: Alter und gefährlicher Fußgängerweg Die Experten für Nachbarrecht und Nachbarschaftsrecht erläutern die besonderen Vorschriften für Baustellen: diese müssen durch eine Absperrung gesichert sein. Schilder, die vor der Gefahr warnen, sind Pflicht. Bei Baustellen in Fahrbahnmitte oder auf Fußgängerwegen gehört meist ein Warnbalken mit Signalleuchten dazu. Unsere Anwältin Andrea Schweizer rät, dass im Unfallzeitpunkt Beweise gesichert werden sollten. Kann etwa nachgewiesen werden, dass eine Sicherung gefehlt hat, besteht in der Regel ein Anspruch auf Entschädigung.

Schwieriger ist die Sachlage bei behelfsmäßig eingerichteten Fußwegen. Forderungen nach Schmerzensgeld bleiben oft erfolglos, weil Verkehrsteilnehmer aufgefordert sind, sich umsichtig zu verhalten. Wer etwa auf Sand ausrutscht oder über lose Steine stolpert, bleibt dann meist auf den Kosten sitzen. Mehr Erfolg verspricht hingegen, wenn etwa durch Bauarbeiten ein Kurzschluss verursacht wurde. Führt der zu Schaden an elektrischen Geräten, kann vom Bauträger Schadensersatz verlangt werden.

Über Mein-Nachbarrecht.de

Mein-Nachbarrecht.de (http://mein-nachbarrecht.de) ist ein von Anwälten betriebenes Onlineangebot der Kanzlei Prof. Schweizer. Es bietet Rechtsuchenden eine schnelle und bequeme Möglichkeit, sich über ihre Rechte und Pflichten in Haus, Garten und Nachbarschaft zu informieren. Das kostenlose Ratgeberportal bietet ein ständig wachsendes und laufend aktualisiertes Informations- und Beratungsangebot mit Schwerpunkt auf den Rechtsgebieten Nachbarrecht, Mietrecht, Baurecht, Gartenrecht, Nachbarschaftsrecht, Vertragsrecht, Pachtrecht und Wohnungseigentumsrecht. Neben aktuellen Meldungen und Ratgeberartikeln erhalten Ratsuchende die Möglichkeit, direkt und unkompliziert mit spezialisierten Rechtsanwälten in Kontakt zu treten.

Mein-Nachbarrecht.de / 11.05.2015

 

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Der Gartenteichbesitzer muss mit hohen Schadensersatzforderungen rechnen, wenn er diese verletzt. Und dem Opfer muss unter Umständen Schmerzensgeld bezahlt werden. Bei schweren Unfällen wird in der Regel ein Strafverfahren gegen den Grundstückseigentümer eingeleitet. Deswegen empfiehlt es sich, den Teich zumindest so abzusichern, dass Dritte nicht einfach Zutritt haben. Das Grundstück oder der Teich sollten daher richtig eingezäunt sein. Auch ein auf oder knapp unter der Wasseroberfläche angebrachtes Gitter hilft Leben retten.