(Pressemeldung) Kosten für Umstellung auf digitales Satellitenfernsehen können teilweise auf die Miete umgelegt werden
Lange wurde es angekündigt, nun endet zum Mai 2012 unwiderruflich die analoge Fernsehübertragung via Satellit. Wer dann nicht auf digitale Empfangstechnik umgestellt hat, schaut in die Röhre. Doch viele Mieter fragen sich, wer eigentlich für die technischen Umstellungen zuständig sei und wer die entstehenden Kosten trägt.
Rechtsanwalt Michael Schweizer vom Ratgeberportal Mein-Nachbarrecht.de erläutert: „Nur wenn der Vermieter sich ausdrücklich im Mietvertrag zu einem störungsfreien Fernsehempfang verpflichtet hat, muss er die Empfangsanlage umrüsten. Digitaltaugliche Empfangsboxen oder Fernsehgeräte muss er dem Mieter nicht bereitstellen.“ Mieterhöhungen sollten sich daraus nicht herleiten lassen. Denn bei einer Gemeinschaftsantenne, die vom Vermieter installiert wurde, muss dieser die Kosten übernehmen, damit die Anlage dem notwendigen Stand der Technik entspricht.
Allerdings weisen die Rechtsexperten von Mein-Nachbarrecht.de darauf hin, falls sich die Anzahl der angebotenen Programme durch die Digitalumstellung erhöht, es sich um eine Mischmaßnahme handele, deren Kosten nicht mehr vom Vermieter alleine getragen werden müssen. „Die Aufwendungen könnten dann als so genannte Modernisierungsmaßnahme über eine Mieterhöhung zum Teil auf die Mieter umgelegt werden.“ erklärt Michael Schweizer.
http://mein-nachbarrecht.de / 7.4.2012