(Pressemeldung) Weihnachtliche Lichterketten kein Kündigungsgrund

Lichterketten zu Weihnachten
Lichterketten zu Weihnachten

Die Adventszeit nutzen wieder viele Mieter, um ihre Wohnungen und Balkone weihnachtlich zu schmücken. Nicht allen gefallen die blinkenden Lichterketten und bunt leuchtenden Dekorationen.

Vermieter können aber das Anbringen von Lichterketten an Fenstern, im Garten und/oder auf dem Balkon nicht grundsätzlich verbieten. Selbst wenn im Mietvertrag ein Verbot von Lichterketten vereinbart wäre, und der Mieter trotzdem eine Weihnachtsbeleuchtung anbringt, handelt es sich um einen so verhältnismäßig geringfügigen Verstoß, der weder eine fristlose noch eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen könnte.

Darauf machen die Anwälte des juristischen Ratgeberportals Mein-Nachbarrecht.de (http://mein-nachbarrecht.de) aufmerksam.

Lichterketten zu WeihnachtenDie Experten für Nachbarrecht und Nachbarschaftsrecht verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Berlin. Ein Vermieter hatte seinem Mieter unter anderem deswegen gekündigt, weil er in der Weihnachtszeit eine Lichterkette auf der Terrasse angebracht hatte. Das Gericht wies die Räumungsklage ab. Die unerwünschte Lichterkette rechtfertigt keine Kündigung. Ob es sich überhaupt um eine Pflichtverletzung handelt, lies das Gericht in seiner Entscheidung ausdrücklich offen. Denn es handelt sich um eine inzwischen weit verbreitete Sitte, in der Zeit vor und nach Weihnachten, Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken.

Das vollständige Urteil ist in der Urteilsdatenbank von Mein-Nachbarrecht.de nachzulesen: http://mein-nachbarrecht.de/urteilsdatenbank/669-urteil-lg-berlin-65-s-39009

 

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Mein-Nachbarrecht.de / 06.11.2012

 

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Der Gartenteichbesitzer muss mit hohen Schadensersatzforderungen rechnen, wenn er diese verletzt. Und dem Opfer muss unter Umständen Schmerzensgeld bezahlt werden. Bei schweren Unfällen wird in der Regel ein Strafverfahren gegen den Grundstückseigentümer eingeleitet. Deswegen empfiehlt es sich, den Teich zumindest so abzusichern, dass Dritte nicht einfach Zutritt haben. Das Grundstück oder der Teich sollten daher richtig eingezäunt sein. Auch ein auf oder knapp unter der Wasseroberfläche angebrachtes Gitter hilft Leben retten.