Rechtstipps zu Geschenk-Gutscheinen in Europa

Rechtstipps zu Geschenk-Gutscheinen in Europa

Weihnachten steht vor der Tür und damit die Frage: Was schenken? Geschenkgutscheine sind beliebt und machen mittlerweile auch vor den Landesgrenzen innerhalb der EU nicht Halt. Doch: Darf man Geschenkgutscheine überhaupt in einem anderen EU-Land kaufen? Und: Wann verfallen diese?
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gibt Auskunft:

Kann ich online Geschenkgutscheine in einem anderen EU-Land kaufen?

Ja. Seit Ende des ungerechtfertigten Geoblockings können Sie Waren und Dienstleistungen bei Händlern kaufen, die ihren Sitz in einem anderen EU-Land haben. Das gilt auch für Gutscheine. Bedenken Sie jedoch, dass der Verkäufer nicht verpflichtet ist, nach Deutschland zu liefern. Außer er liefert sowieso hierher. Das Lieferproblem stellt sich insbesondere bei Gutscheinkarten, aber nicht bei elektronischen Gutscheinen.

Wie lange sind Gutscheine gültig?

In Deutschland sind Gutscheine normalerweise drei Jahre gültig, gerechnet ab Ende des Ausstellungsjahrs. Wurde der Gutschein am 1.12.2019 gekauft, kann dieser bis 31.12.2022 eingelöst werden. Allerdings ist auch eine kürzere Laufzeit möglich. Zum Beispiel dann, wenn der Händler fürs kommende Jahr mit hohen Lohnsteigerungen rechnen muss oder die Veranstaltung nur an einem bestimmten Tag stattfindet.

Während es in Italien und Bulgarien kein Verfallsdatum für Gutscheine gibt, wird in Frankreich, Estland, Finnland, Ungarn, Island und Lettland das Ablaufdatum vom Händler festgelegt.

Was passiert, wenn der Gutschein abgelaufen ist?

Dann besteht in den meisten EU-Ländern, auch in Deutschland, kein Anspruch darauf, den Gutschein verlängert oder das Geld ausgezahlt zu bekommen. Ausnahme: Dänemark: Hier können elektronische Gutscheine noch im ersten Jahr nach deren Ablauf erstattet werden. Manche Unternehmen verlängern die Laufzeit aber auf Kulanz. Fragen Sie nach!

Dürfen Gutscheine, die auf einen Namen ausgestellt sind, von anderen Personen eingelöst werden?

In Frankreich können personalisierte Gutscheine nur dann von Dritten eingelöst werden, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen das ausdrücklich vorsehen. Anders in Österreich: Hier dürfen solche Gutscheine nur von demjenigen eingelöst werden, dessen Name auf dem Gutschein steht. Und in Deutschland? Wurden Gutscheine auf einen Namen ausgestellt, dürfen ihn auch andere Personen nutzen. Allerdings mit Einschränkungen: Ist der Gutschein an bestimmte Voraussetzungen gebunden, z. B. gesundheitliche Anforderungen für einen Fallschirmsprung, ist das Einverständnis des Ausstellers erforderlich, wenn der Gutschein übertragen werden soll.

Übrigens: In Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta und den Niederlanden muss der Name nicht auf dem Gutschein aufgeführt sein.

Kann ein in einem anderen EU-Land gekaufter Geschenkgutschein in einem deutschen Geschäft derselben Kette einlöst werden?

Das ist vom Unternehmen abhängig. Schauen Sie in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder fragen Sie im Laden.

Wenn bei meinem Gutschein etwas schief gelaufen ist, und ich Streit mit einem Händler aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen habe. An wen kann ich mich wenden?

Dann hilft Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland weiter.

 

 

 

 

 


(Quelle: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.)