Reisende Dachdecker unterwegs: Nicht auf Haustürgeschäfte einlassen
Ungefragt klingeln reisende Dachdecker an der Haustüre und bieten eine günstige Überprüfung des Daches an. Was dann folgt sind häufig teure Reparaturverträge über die Beseitigung angeblicher Schäden.
Vor den aufdringlichen Handwerkern warnt jetzt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Das Angebot scheint günstig: Die Dachdecker bieten eine Überprüfung des Daches auf Schäden an. Nach der “Untersuchung” wird dann regelmäßig auch ein vermeintlicher Schaden festgestellt und die sofortige Beseitigung ebenfalls angeboten. Wird der Vertrag unterschrieben beginnen die Reparaturen häufig sofort: Ist das Dach erst einmal abgedeckt ist es in der Regel schwer nachzuvollziehen, ob die geleisteten Arbeiten wirklich notwendig waren. “Uns sind solche Maschen auch aus anderen Regionen bekannt”, weiß Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. “Die Unternehmen versuchen, Verbraucher an der Haustür zu überrumpeln und eine oftmals überflüssige Reparatur durchzuführen.”
Verbraucher sollten sich auf dieses Geschäft nicht einlassen und sich auch nicht von Schadensberichten beeindrucken lassen. “Wichtig ist in diesen Fällen immer, nicht sofort einen Auftrag zu erteilen, sondern sich eine zweite Meinung und auch ein weiteres Angebot einzuholen”, rät Richter. Wer jedoch bereits einen Auftrag unterschrieben hat, sollte bei Zweifeln an der Forderungshöhe nicht sofort bezahlen, sondern eine Rechnung verlangen und zunächst nur einen Teilbetrag überweisen. Hilfe bei der Überprüfung der in Rechnung gestellten Posten erhalten Betroffene beispielsweise bei der Verbraucherzentrale. Da es sich um ein Haustürgeschäft handelt, besteht in der Regel außerdem ein Widerrufsrecht: Verbraucher können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen. Der Widerruf muss in Textform erklärt werden und sollte per Einschreiben an das Unternehmen geschickt werden.
QUELLE: lifePR / Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.