Sichere Mietwohnung: Das schreckt Einbrecher ab

Sichere Mietwohnung: Das schreckt Einbrecher ab

Die Medien sind voll mit Meldungen über steigende Einbruchszahlen und skrupellose Räuberbanden. Kein Wunder, dass viele Mieter und Hausbesitzer beunruhigt sind und sich verstärkt Gedanken machen, wie sie ihr Zuhause besser schützen können. Wir erklären, welchen Einbruchsschutz Mieter selbst vornehmen dürfen und wofür man die Zustimmung des Vermieters benötigt.


Mit Einbruch der Dunkelheit steigt die Einbruchgefahr rapide an. Allein im letzten Jahr verzeichnete das Bundeskriminalamt 149 500 Einbrüche; mit einer mageren Aufklärungsquote von lediglich 15, 5 %. (Quelle: PKS Bundeskriminalamt, 2013)  Die besorgniserregenden Zahlen erreichen gerade jetzt in der kühleren Jahreszeit ihren Höhepunkt, denn in der Dunkelheit lässt es sich leichter unbekannt verschwinden. Dabei gibt es wirksame Methoden einen Einbruch abzuwenden, beziehungsweise vorzubeugen. Während einer Studie zur wirksameren Einbruchsprävention hat das Deutsche Forum für Kriminalprävention herausgefunden, dass der durchschnittliche Einbrecher nach 5 Minuten aufgibt. Welche Maßnahmen Sie allerdings ohne Erlaubnis, und welche Sie nur mit Zustimmung des Vermieters einbauen können, verraten wir Ihnen hier.

Ein einfaches Mittel ungebetene Gäste abzuhalten, ist der Einbau eines neuen Türschlosses. Dieses darf regelmäßig ohne Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden. Allerdings hat der Vermieter grundsätzlich einen Anspruch auf Rückgabe der Wohnung im ursprünglichen Zustand, warnt der Deutsche Mieterbund. Daher müssen Sie das alte Schloss in jedem Fall aufbewahren, damit Sie es beim Auszug wieder einbauen könnten.


Polizei empfiehlt Weitwinkelspion

Die Polizei empfiehlt einen den Einbau eines Weitwinkelspions, um rechtzeitig abschätzen zu können, wer vor der Tür auf Einlass wartet. Eine modernere und komfortablere Variante davon ist eine Türsprechanlage mit Kamera. Beliebt sind Anlagen, die Klingel-, Sprech- und Kameraeinheit vereinen, gesehen z.B. als 2-DRAHT Türsprechanlage mit Kamera bei Avitec24. Dies hat den Vorteil, dass noch bevor Sie irgendeine Tür öffnen müssen, Sie auf dem Monitor erkennen können, wer an Ihrer Eingangstür auf Einlass wartet oder ihr Grundstück betreten möchte. Je nachdem wie stark die bauliche Substanz beim Einbau einer solchen Anlage beschädigt wird und wo die sie eingebaut ist, kann aber die Einwilligung des Vermieters oder gar der Eigentümerversammlung nötig sein. Erkundigen Sie sich deshalb vor einem Einbau, was in Ihrem Fall rechtlich gilt. Als Faustregel kann gesagt werden, dass wenn auch andere Eigentümer oder Mieter durch die Anlage beobachtet werden können und/oder in das Mauerwerk außerhalb Ihrer Wohnung bzw. in gemeinsame Versorgungsstränge eingegriffen werden muss, auch eine Erlaubnis eingeholt werden muss. Aber auch wenn sie nur innerhalb Ihrer Wohnung einen „digitalen Spion“ installieren, kann es unzulässig sein, wenn der Betrieb z.B. zu einer lückenlosen Überwachung (und Aufzeichnung) der Hausgemeinschaft führen würde.

Fenster richtig sichern

Besonders wenn Sie im Erdgeschoss- und Hochparterre leben, empfiehlt sich eine Zusatzsicherung Ihrer Fenster, Terrassen- und Balkontüren. Dabei sollten Sie nicht nur die Standard-Variante von verschließbaren Fenstergriffen- und riegeln wählen, da diese meist innerhalb von Sekunden aufgebrochen werden können. Die Polizei rät zusätzlich zu abschließbaren Griffen auch einen einbruchhemmenden Fensterbeschlag auszuwählen. Dabei empfiehlt es sich im Vorhinein mit der Hausratversicherung abzuklären, ob diese den Schutz für ausreichend und im Schadensfall die Kosten übernimmt. Da auch bei diesen Sicherungsmitteln die einfache Demontage regelmäßig möglich ist, ist eine Einholung der Erlaubnis beim Vermieter grundsätzlich nicht notwendig.


Sicherheitstür erfordert Erlaubnis des Vermieters

Beim Sichern der Haustür sollte man nicht sparenAm Ende des Auszugs müssen Sie damit rechnen, die von ihnen ausgeführten Modernisierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen wieder rückgängig zu machen. Sie haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter von Ihnen eigenmächtig vorgenommene Umbauten ablöst. Größeren baulichen Maßnahmen muss der Vermieter zudem grundsätzlich eh vorab zustimmen, da Sie nach Beendigung der Miete die Sache im vertragsgemäßen Zustand zurückgeben müssen. Daher können Sie beispielsweise nicht einfach eine neue Sicherheitstür einsetzen, um sich vor Eindringlingen zu schützen, wenn sich diese nicht leicht wieder aushängen lässt. Anders kann der Fall liegen, wenn bereits ein Einbruch erfolgt ist. Sofern künftige Einbrüche nicht auszuschließen sind, muss der Vermieter weitere angemessene Sicherungsmaßnahmen an der Wohnung durchführen lassen. Dann können Sie unter Umständen auch eine Sicherheitstür auf Kosten des Vermieters einbauen lassen, wie etwa das Amtsgericht (AG) Schöneberg mit Urteil vom 9. Februar 2000 entschied (Az. 7 C 286/99)

Als wichtige Faustformel gilt im Übrigen: Kann man die Maßnahme leicht wieder rückgängig machen und greift sie nicht in die Bausubstanz ein? Dann dürfte dem Einbau von Querriegelschloss, Sicherungskette und Co. nichts im Wege stehen. Für alles andere, insbesondere wenn es dauerhafte Beschädigungen enthält, empfiehlt es sich, den Vermieter vorab zu kontaktieren. Ein gutes Vertragsverhältnis basiert letztlich auch immer auf Kommunikation.

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