So wehrst du dich gegen Werbemüll im Briefkasten

So wehrst du dich gegen Werbemüll im Briefkasten

Hast du auch das Problem? Du öffnest den Briefkasten und es quillt dir eine Flut von Werbung entgegen. Dabei reicht das Spektrum vom einfachen Werbezetteln für vermeintlich günstige Umzugsunternehmen über kostenlose Zeitungen bis hin zu in Plastik verschweißten Katalogen vielfältiger Art. Und das Woche für Woche.

Hinweis auf Briefkasten

Dem Einwurf von nicht gewünschter Post kann mitunter dadurch entgegenwirkt werden, dass man auf seinem Briefkasten ein Schild anbringt, idealerweise mit folgendem Inhalt:

„Keine Werbung, Handzettel, Wurfsendungen, Zeitungen, Anzeigen- und Wochenblätter einwerfen!“
Achtung: Der schlichte Hinweis “Keine Werbung” reicht nicht für alle Werbeformen aus!

Werbende Unternehmen zur Unterlassung auffordern

Auch kann man einem werbenden Unternehmen direkt mitteilen, dass man künftig keine Werbung mehr von ihm in seinem Briefkasten haben möchte. Du widersprichst also dem Erhalt von Werbung und forderst zur Unterlassung auf. Damit du einen Nachweis hast, solltest du eine solche Mitteilung per Fax oder Einschreiben versenden.

Hast du ein Unternehmen so aufgefordert, dann ist auch kein weiterer Hinweis auf deinem Briefkasten erforderlich im Bezug aus dieses Unternehmen. Denn nach Ansicht der überwiegenden Rechtsprechung ist durch deinen erklärten Widerspruch der Einwurf jeglicher Werbung durch das betreffende Unternehmen ausgeschlossen sei, so zumindest das Urteil des Landgerichts Lüneburg, Aktenzeichen: 4 S 44/11.

Weitere Urteile:

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 20.12.1988, Aktenzeichen:  VI ZR 182/88: Ein Briefkasteninhaber ist grundsätzlich mit der Zusendung von Werbung einverstanden, es sei denn er hat den Hinweis: „Keine Werbung“ auf seinem Briefkasten stehen.

Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, Urteil vom 12.07.1991, Aktenzeichen: 15 U 76/91: Der Hinweis auf einem Briefkasten „keine Werbung“ reicht bei Werbesendungen mit redaktionellem Teil grundsätzlich nicht aus.

Tipp: Du kannst dich auch auf eine sogenannte “Robinsonliste” setzen lassen. Dadurch kannst du dich auf einem Schlag von allen derzeit existierenden Adressenlisten aller Werbeunternehmen streichen lassen, die Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) sind. Den Formularantrag für die Aufnahme in die Robinsonliste kannst du hier online ausfüllen:
https://www.ichhabediewahl.de/?id=122&cid=43

Hinweis: Nicht alle werbungtreibenden Firmen sind Mitglied des Deutschen Dialogmarketingverbandes e.V.

Um sicher zu gehen, solltest du daher auf jeden Fall auf deinem Briefkasten einen Hinweis anbringen und dich nicht nur auf einen von dir erklärten Widerspruch verlassen.

Bei Firmen die nicht Mitglied des Deutschen Dialogmarketingverbandes e.V. sind, bleibt dir, wenn das Unternehmen deinen Hinweis auf dem Briefkasten nicht beachtet, leider nur der eine Weg, jedes Unternehmen einzeln zu kontaktieren und zur Unterlassung aufzufordern.

Dein Wunsch wird nicht respektiert?

Leider halten sich eine Vielzahl der Werbenden nicht an die Wünsche der Adressaten und werfen gleichwohl munter ihre Werbung weiter ein. Wird dir hartnäckig weiter gegen deinen Willen Werbung zugestellt, ist es in der Regel sinnvoll anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und gerichtliche Schritte anzudrohen und diese auch durchzusetzen.

Werbende, die trotz deines entgegenstehenden Willens und in Kenntnis dessen, weiterhin in deinen Briefkasten Werbung einwerfen verletzen nämlich dein sogenanntes Persönlichkeitsrecht.
Als Folge dessen hast du einen Unterlassungsanspruch. Diesen kannst du auch gerichtlich durchsetzen lassen.

Vor einem Gerichtsverfahren sollest du aber den Werbenden mit einem Schreiben -sofern noch nicht geschehen – außergerichtlich auffordern, dir keine Werbung mehr zuzustellen.

Wer zahlt den Anwalt?

Eine gute Nachricht für dich. Wenn du das werbende Unternehmen mit Fristsetzung aufgefordert hast künftig Werbung zu unterlassen und wenn das Unternehmen, deiner Bitte nicht folgt, dann ist es nach Fristablauf in Verzug und du kannst die Kosten eines Anwalts bei dem Unternehmen geltend machen. Für dich ist der Anwalt dann also kostenlos.

Musterschreiben

Wir haben dir hier ein kostenloses Musterschreiben verlinkt (Word-Datei | <a href=Musterschreiben_Werbung_Briefkasten_Unterlassen.pdf" target="_blank" rel="noopener">PDF-Datei). Du musst nur noch die Freipassagen durch deine konkreten Angaben ersetzen und unterzeichnen.

Gerne versenden wir auch das Musterschreiben für dich. Dazu musst du nur die dem Musterschreiben beiliegende Vollmacht zusätzlich unterschreiben und beides an uns zurückschicken.

Alles Weitere, insbesondere die Korrespondenz mit den Werbenden erledigen wir für dich!

Die Gaius-Werbeabwehr – mach deinem Ärger Luft

Noch einfach hast du es, wenn du die Gaius-Werbeabwehr nutzt. Dies ist ein kostenloser Service für Kunden von Gaius und wir übernehmen in deinem Namen alle Schritte für dich: Von der Erstellung des ersten Schreibens bis zur gerichtlichen Geltendmachung.

Stellt ein Werbender trotz Aufforderung seine Werbung an dich nicht ein, helfen wir dir durch Einschaltung unserer Partneranwälte eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung er erreichen.

Die Kosten für die Hinzuziehung der Anwälte übernehmen wir für dich und werden diese 1:1 gegenüber den Werbenden geltend machen, so dass dir keine Kosten für die Rechtsverfolgung entstehen. Diese Freistellung von Kosten ist dir als Kunde von Gaius vorbehalten.

Unterlassungserklärung

Die sogenannte strafbewerte Unterlassungserklärung führt häufig zum Erfolg und wird vom Werbenden unterzeichnet, damit ein Gerichtsverfahren verhindert wird. Kommt es nach Unterzeichnung der Unterlassungserklärung gleichwohl immer noch zu Verstößen, steht dir grundsätzlich auch ein Schadensersatz zu. Wie hoch dieser ausfällt hängt vom Einzelfall ab.

Hinweis: Ein anwaltliches Aufforderungsschreiben hat ein hohes Drohpotential. Der unerlaubte Werbeeinwurf muss daher im Streitfall auch bewiesen werden können. Deswegen solltest du unbedingt Fotos machen und/oder Zeugen benennen können, die die Werbung im Briefkasten gesehen haben an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit. Damit der Nachweis gesichert ist, wird der für dich zuständige Rechtsanwalt im Vorfeld immer ausdrücklich mit dir Rücksprache halten, bevor er auf das werbende Unternehmen zu geht.

Hast du weitere Fragen zu diesem Thema? Dann schreibe uns: info@gaius.legal

Du möchtest gleich deinem Ärger Lust machen?

Hier geht es zur Gaius-Werbeabwehr >


Musterschreiben zur Aufforderung keine Werbung mehr zuzustellen

 

Absender:
<Ihr Vor- und Nachname>
<Straße> <Hausnummer>
<Postleitzahl> <Ort>

<nur per Fax an: Faxnummer des Werbenden> oder <per Einschreiben> oder <per E-Mail>
<Name des Werbenden>
<Straße> <Hausnummer>
<Postleitzahl> <Ort>

<Ort>, <Datum>

 

Einwurf unerwünschter Werbung in meinen Briefkasten

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr <geehrte/r Frau/Herr> <Name des Werbenden>,

am <Datum> fand ich Ihre Werbung „<Titel der Werbung>“ in meinem Briefkasten vor.

Ich teile Ihnen hiermit mit, dass ich die Zustellung Ihrer Werbung zukünftig nicht wünsche und fordere Sie auf, mir ab sofort keine Werbung mehr zuzustellen.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich binnen 14 Tagen, dass Sie mein Schreiben erhalten und von der Zustellung weiterer Werbung absehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

<Unterschrift>