Wohnwagen auf dem Grundstück: Wo darf das "Haus auf Rädern" stehen?
Nicht jeder klatscht begeistert in die Hände, wenn der Nachbar sein Grundstück in der campingfreien Zeit als Abstellort für die oft großen Anhänger nutzt. Bei allen Fragen um die Aufstellung von Wohnwagen gilt, dass nach der Rechtsprechung ästhetische Immissionen grundsätzlich im Verhältnis der Nachbarn untereinander hinzunehmen sind.
Wir haben die wichtigsten Antworten rund um die Wohnwagen-Abstellung zusammengetragen.
Muss die optische Beeinträchtigung durch einen Wohnwagen geduldet werden?
Grundsätzlich darf ein Wohnwagen auf dem Privatgrundstück abgestellt werden. Allein die damit verbundene optische Beeinträchtigung reicht in aller Regel nicht aus, um sich erfolgreich zivilrechtlich durchzusetzen. Auch Schattenwurf ist im allgemeinen zu dulden. Manchmal kann aber das öffentliche Recht weiterhelfen.
Welche öffentlich-rechtlichen Vorschriften müssen eingehalten werden?
Wer einen Wohnwagen abstellt, muss aber eine Reihe öffentlich-rechtlicher Vorschriften beachten. Häufig gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Als Beispiel stellen die von uns betreuten Zeitschriften das Hamburger Wohnwagengesetz ins Netz. Auch können die Gemeinden örtliche Satzungen erlassen. Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auf die berühmt-berüchtigte Vorgartensatzung der Stadt München, die in Vorgärten zum Beispiel sogar Fahrradschuppen verbietet. Deshalb sollten Sie sich auf jeden Fall vorher erkundigen, was in Ihrem Fall genau gilt.
Wo kann ich mich erkundigen?
Zuständig ist die so genannte „untere Bauaufsicht“. In kleineren Gemeinden wird die untere Bauaufsicht vom Landratsamt oder der Kreisbehörde ausgeübt. In größeren Gemeinden ist die Gemeinde selbst die untere Bauaufsichtsbehörde.
Muss der Wohnwagen einen genehmigten Stellplatz haben?
Der Wohnwagen muss in der Regel einen Stellplatz haben. Ein Stellplatz ist eine zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehene Fläche auf Privatgrund. Einzelheiten sind meist in den Stellplatzverordnungen der jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. So kann etwa sogar eine Brandschutzmauer vorgeschrieben sein. Ist der Stellplatz nur für ein Auto vorgesehen, kann ein zweiwöchiges Abstellen eines Wohnwagens schon eine rechtswidrige Nutzung sein. Je nach den Umständen des Einzelfalles kann die Behörde sogar annehmen, dass von dem Wohnwagen eine gebäudeähnliche Wirkung ausgeht. Die bedeutet, dass mit dem Wohnwagen Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen. Hält Ihr Nachbar diese Vorschriften nicht ein, muss er den Wohnwagen grundsätzlich wieder entfernen und ihn beispielsweise gebührenpflichtig auf einem Parkplatz überwintern.
Sollte ein Wohnwagen regelmäßig wieder in Betrieb genommen werden?
Es ist empfehlenswert den Caravan mit Saisonkennzeichen auszustatten oder ihn vorübergehend stillzulegen. Wird der Wohnwagen ganz stillgelegt kann nämlich das Ordnungsamt einschreiten. Wird ein Fahrzeug für mehr als 18 Monate aus dem Verkehr gezogen, so hat der Halter nach § 27 StVZO dies der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen und das amtliche Kennzeichen entstempeln zu lassen.
Ist für einen Wohnwagen eine Baugenehmigung erforderlich?
Auch wenn ein Wohnwagen beweglich ist, kann es sich im Einzelfall um eine so genannte bauliche Anlage handeln. Insbesondere im planungsrechtlichen Außenbereich (außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile) kann wegen der Beeinträchtigung öffentlicher Belange grundsätzlich eine Baugenehmigung für den abgestellten Wohnwagen erforderlich sein. Auch hier gibt es regionale Unterschiede zu beachten. Jedenfalls wenn das Grundstück als Abstellplatz eine entsprechende Baugenehmigung hat, ist für den Wohnwagen in der Regel nicht gesondert eine Baugenehmigung erforderlich.