Stößt ein nach rechts in eine Parklücke abbiegender Kraftfahrzeugführer mit einem sein Fahrzeug rechts überholenden Rollerfahrer zusammen, können mit einem gleich hohen Verschuldensanteil zu bewertende, erhebliche Verkehrsverstöße beider Verkehrsteilnehmer vorliegen.
Das hat das Oberlandesgerichts Hamm in zwei denselben Verkehrsunfall betreffenden Urteilen festgestellt und damit die erstinstanzlichen Entscheidungen des Landgerichts Bochum