Die Entscheidung des Landratsamts Böblingen, einem Unternehmer (Antragsteller) im Gebiet des Landkreises die von ihm betriebene gewerbliche Sammlung von Altkleidern, Textilien und Schuhen (Alttextilien) zu untersagen, ist voraussichtlich rechtswidrig.
Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in einem Eilverfahren entschieden und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt.
Nach Auffassung des 10.