Eine als Eigenkompostierer anerkannte Familie kann trotzdem zu Abfallentsorgungsgebühren für das Vorhalten einer Biotonne herangezogen werden.
Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße entschieden.
Der verhandelte Fall: Die Kläger sind Eigentümer eines von einem 5-Personen-Haushalt bewohnten Anwesens in Hinterweidenthal. Im Januar 2015 setzte der beklagte Landkreis Südwestpfalz gegenüber den