Ein Berliner Grundstückseigentümer und Mülltonnennutzer ist mit einer Rückforderungsklage gegen sein Abfallentsorgungsunternehmen gescheitert.
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg wies seine Klage über 1,16 Euro kostenpflichtig zurück. (Urteil vom 25. September 2012, 24 C 215/11)
Der Kläger hatte die Erhöhung seines Normaltarifes für die Tarifperiode 2011/2012 in Höhe von 0,