Wird ein Grundstück überschwemmt, weil der Ableitungsgraben einer daran vorbeiführenden Autobahn nicht ausreichend dimensioniert war, haftet das zuständige Land für den Schaden. Selbst nach einem nicht zu erwarten gewesenen “Jahrhundertregen”. Nämlich dann, wenn es bei ordnungsgemäßem Zustand der Böschungsentwässerung auch in diesem Extremfall normalerweise nicht zum Überlaufen des Grabens gekommen