Beauftragt eine Hausverwaltung eine Spezialfirma mit der Ablesung der in den einzelnen Wohnungen verbrauchten Wärmeenergie, muss sie sich auf deren Heizkostenabrechnung verlassen können. Jedenfalls kann das Messunternehmen sich nicht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von jeglicher Haftung bei auftretenden Fehlern freistellen. Noch dazu, wenn diese auf eigenes grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen