Mieter können die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen auch dann kürzen, wenn sie die ursprünglich fehlerhafte Abrechnung des Vermieters selbst korrigiert und ein Guthaben zu ihren Gunsten errechnet haben.
Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs weist der Deutsche Mieterbund hin.
Damit wird die Mieterposition beim Thema Betriebskosten eindeutig gestärkt“, kommentiert der DMB-Direktor Lukas