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Abrechnung

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Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung
Abrechnung

Rechenfehler in Betriebskostenabrechnung: Kürzung der Betriebskostenvorauszahlung zulässig

Mieter können die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen auch dann kürzen, wenn sie die ursprünglich fehlerhafte Abrechnung des Vermieters selbst korrigiert und ein Guthaben zu ihren Gunsten errechnet haben. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs weist der Deutsche Mieterbund hin. Damit wird die Mieterposition beim Thema Betriebskosten eindeutig gestärkt“, kommentiert der DMB-Direktor Lukas
11 März 2013 2 min read
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