Künftige Abschlagszahlungen für die Lieferung von Strom oder Gas müssen Energieunternehmen entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch des Kunden während der letzten Abrechnungsperiode berechnen.
Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Die Richter werteten die bisherige Praxis des Energieversorgers ExtraEnergie GmbH, die bei Vertragsschluss angenommenen und viel zu hohen Verbrauchswerte weiterhin zur Grundlage