Die Anfahrtskosten eines Abschleppwagens muss ein Falschparker auch dann zahlen, wenn dieser ein anderes Auto abschleppt, anstatt leer zurückzufahren.
Darauf hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestanden.
Der verhandelte Fall: Der Fahrer eines Wagens parkte längere Zeit im eingeschränkten Halteverbot, sodass die Verkehrsüberwachung bereits Beschwerden erhielt. Die anwesende Politesse forderte daher auch