Nachbarn können keinen Eilantrag gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus erwirken, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände eingehalten wurden und das baurechtliche Rücksichtnahmegebot unverletzt ist.
Das hat das Verwaltungsgericht Hannover bestimmt.
Ein Bauherr beabsichtigt auf einem an der Isernhagener Straße in Altwarmbüchen gelegenen Grundstück die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit