Eine im Rohbau ohne Baugenehmigung errichtete Garage, die die baurechtlichen Vorschriften zu Abstandsflächen und zum Brandschutz nicht einhält, muss beseitigt werden.
Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der verhandelte Fall: Der Kläger ist Eigentümer eines Hausgrundstücks in der Ortsgemeinde Gossersweiler-Stein (Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels). Er errichtete an der westlichen Grenze des