Für Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen, deren Abwasserleitungen vor 1965 verlegt wurden, läuft am 31.12.2015 die Frist für die Prüfung ihres privaten Kanalsystems ab.
Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.
Bis zum Stichtag muss ein anerkannter Sachkundiger eine Zustands- und Funktionsprüfung der hauseigenen Wasserleitungen vornehmen. Das ins Haus stehende Fristende