Wer Fenster in seiner Mietwohnung offen lässt und für längere Zeit verreist, muss hinnehmen, dass der Vermieter das Mietverhältnis ordentlich kündigt.
Das hat das Landgericht Berlin entschieden.
Der verhandelte Fall: Eine Mieterin musste aufgrund ihrer Arbeit für längere Zeit ins Ausland reisen und ließ die Fenster ihrer unbeheizten Wohnung im