Die Klausel “Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen.” in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten einer von diesem einzubauenden Küche ist unwirksam. Eine nachträgliche Vereinbarung, mit der der Lieferant dem Besteller das Recht einräumt, einen Teilbetrag bis zum mangelfreien Einbau der Küche zurückzubehalten, ändert an