Im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann auch die Übernahme der Heiz- und Nebenkosten für eine Eigentumswohnung gewährt werden.
Das hat das Sozialgericht Mainz entschieden.
Die Klägerin wohnt gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten in einem beiden gehörenden Haus und befindet sich seit August 2011 in einer Ausbildung zur Altenpflegerin. Bei der Berechnung