Hat der Mieter einer Eigentumswohnung die Mietkaution nicht an den Vermieter, sondern an den Verwalter des Wohnungseigentums entrichtet, ist der Zwangsverwalter der Wohnung berechtigt, die Überlassung der Mietkaution direkt von dem Verwalter des Wohnungseigentums zu fordern.
Gericht
BGH
Art der Entscheidung
Urteil
Datum
23.09.2015
Aktenzeichen
VIII ZR 300/