Seit 1. Januar 2013 müssen alle Neubauten in Bayern Rauchwarnmelder haben – so die gesetzliche Vorschrift. Vorhandene Wohnungen sind spätestens bis zum 31. Dezember 2017 nachzurüsten. Nach Artikel 46, Absatz 4, der Bayerischen Bauordnung muss in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein.
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