Grundsätzlich können Anwohner versuchen, ein Musikfestival bei erheblichen Beeinträchtigungen durch Lärm, Rauch, Licht und anderer Immissionen zu verhindern. Oft fällt die Interessenabwägung der Gerichte aber zu Lasten der genervten Nachbarn aus.
Da Volks- und Gemeindefeste, Feiern örtlicher Vereine, traditionelle Umzüge und ähnliche Veranstaltungen, wie ein Musikfestival, für den Zusammenhalt der