Es gibt Unfälle, für die rechtlich niemand verantwortlich gemacht werden kann, weil es sich um die Folge unvorhersehbarer Naturgewalten handelt. Und es gibt vermeidbare Unfälle, die nur deswegen entstehen konnten, weil ein Verkehrssicherungspflichtiger seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.
Zwischen diesen beiden Varianten musste nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern