Ein Vermieter, der gegen den Willen des Mieters versucht, entgegen einer Absprache zusätzliche Räume zu inspizieren und der Aufforderung, das Haus zu verlassen, nicht nachkommt, verletzt das Hausrecht und kann nach einer daraus folgenden Rangelei kein Kündigungsrecht ableiten.
Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der verhandelte Fall: Der Beklagte ist seit