Weil es der Fahrer seines Sattelzugs bei einem Notstopp auf der Autobahn versäumte, ein Warndreieck aufzustellen, erhält der klagende Fahrzeughalter nur 50 Prozent seines Schadens ersetzt, der durch einen anderen, auffahrenden Lastwagen verursacht wurde.
Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem betreffenden Fall musste der Fahrer des Sattelzugs der