Wer sich bei der Verfolgung eines Taschendiebs verletzt, steht grundsätzlich unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch, wenn sich das Geschehen im Ausland abspielt. Kein versicherter „Arbeitsunfall“ im Sinne des Gesetzes liegt allerdings vor, wenn es dem Verfolger nicht in erster Linie um die Festnahme des Straftäters, sondern