Wer beim morgendlichen Verlassen seines Hauses zu Fall kommt, sollte dabei möglichst nicht von einer nach innen schließenden Haustür in den Flur zurückgestoßen werden. Denn nur, wenn es zum Aufprall außerhalb des Wohnhauses kommt, befindet sich der Betroffene bereits auf dem Weg zur Arbeit und hat Anspruch auf die Leistungen