Aufwendungen für die Modernisierung des Badezimmers gehörenanteilig zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn sie wesentlich sind und den Wert des gesamten Wohnhauses erhöhen.
Das hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Der verhandelte Fall: Die Kläger sind Eheleute. Der Kläger war im Streitjahr als selbständiger Steuerberater tätig. Für seine Steuerberatertätigkeit